Begabtenförderung Die Förderung der Schülerinnen und Schüler, welche eine oder mehrere besonderen Begabungen haben, ist im Grundauftrag der Schule gesichert. An unserer Schule haben wir verschiedene Formen der Begabtenförderung impliziert, um den unterschiedlichen Ansprüchen unserer Schüler:innen Rechnung zu tragen. |
Vorbereitungskurs für die Aufnahmeprüfung an Mittelschulen Die Sekundarschule Turbenthal-Wildberg bietet motivierten Schülerinnen und Schülern der 2. und 3. Sekundarstufe einen Prüfungsvorbereitungskurs in den Fächern Deutsch und Mathematik an. |
IF und ISR An der Sekundarschule Turbenthal-Wildberg werden auch Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf unterrichtet. Diese Schülerinnen und Schüler werden durch schulische Heilpädagogen und/oder pädagogische Mitarbeiter*innen im täglichen Unterrichtsgeschehen unterstützt. Einerseits werden sie im regulären Unterricht begleitet, andererseits erhalten sie während Freilektionen und Lektionen, von welchen sie dispensiert sind, individuelle Unterstützung. Je nach Förderbedarf wird zwischen IF (integrative Förderung) und ISR (integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule) unterschieden. In einigen Niveaufächern sowie im Stammklassenunterricht kann es also sein, dass nebst der Lehrperson auch eine Heilpädagogin oder eine pädagogische Mitarbeiterin im Unterricht mit dabei ist. Dies hat keinerlei Auswirkung auf das unterrichtete Niveau und den behandelten Stoff. Im Gegenteil, von diesem Unterrichtsmodell profitieren alle Schülerinnen und Schüler, da auch ihnen eine zweite Lehrperson zur Verfügung steht, die sie bei Bedarf unterstützt. Falls bei einer Schülerin oder einem Schüler ein besonderes pädagogisches Bedürfnis festgestellt wird, wird die Klassenlehrperson mit den Eltern Kontakt aufnehmen. Auch die Eltern dürfen sich gerne bei der Klassenlehrperson melden, falls sie Auffälligkeiten bemerken. Unser Ziel an der SekTW ist es, dass all unsere Lernenden am regulären Unterricht teilhaben können und nach der obligatorischen Schulzeit eine für sie stimmige und ihren Möglichkeiten angepasste Anschlusslösung haben, so dass sie in ein selbständiges, selbstbestimmtes Leben als junge Erwachsene starten können.
Kantonale Vorgaben: Die Sonderschulung richtet sich an Kinder und Jugendliche mit dauerhaft besonderem Bildungsbedarf aufgrund einer Beeinträchtigung. Sie umfasst Unterricht, Therapie, Erziehung und Betreuung. Für die Zuweisung zur Sonderschulung ist ein schulisches Standortgespräch (SSG) und eine schulpsychologische Abklärung mit Standardisiertem Abklärungsverfahren (SAV) verbindlich anzuwenden. Verantwortlich für die Zuweisung zur Sonderschulung ist die Schulpflege. Zielgruppe der integrierten Sonderschulung (ISR/ISS) sind Schülerinnen und Schüler mit einem hohen besonderen Bildungsbedarf, die in der Regelklasse unterrichtet werden können. Die Beschulung erfolgt gleichberechtigt für alle Kinder und Jugendlichen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt der Unterricht im Rahmen des geltenden Lehrplans 21. |
Deutsch als Zweitsprache Schüler und Schülerinnen, welche im Kanton Zürich ohne oder mit nur wenig Deutschkenntnis in die Schule eintreten, werden während der ersten Jahre von einer speziell ausgebildeten DaZ-Lehrperson in ihrem Zweitspracherwerb unterstützt. Dieser Förderanspruch ist im Volksschulgesetz des Kantons Zürich verankert. |
Förderunterricht Deutsch in der ersten Sek Zur individuellen sprachlichen Förderung gehört an an der Sekundarschule Turbenthal-Wildberg die Förderung der Lesekompetenz der Schüler:innen der ersten Klassen. Da viele Schüler und Schülerinnen an unserer Schule doppel- oder mehrsprachig sind, ist die individuelle sprachliche Förderung für viele ein wichtiger Schlüssel zum Erfolg in der Sekundarschule. |